Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, 83 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des 'Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts' vom 26.11.2001 und dessen Inkrafttreten zum 1.1.2002 war die umfassende Neugestaltung des Verjährungsrechts ein zentraler Reformbereich. Im Mittelpunkt der Änderung des Verjährungsrechts stand die Reduzierung der Regelverjährung von dreißig (§ 195 BGB a.F. ) auf drei Jahre (§ 195 BGB n.F.). Eine Vielzahl von zivilrechtlichen Verjährungsregeln außerhalb des BGB wurde bezüglich Fristenlänge und Verjährungsbeginn nicht mit in die Reform einbezogen. Diese Vorschriften hat der Gesetzgeber in einem zweiten Reformschritt durch das 'Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts' vom 9.12.2004 dem neuen System angepasst. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen den Steuerberater nach altem und neuem Verjährungsrecht dargestellt. Es wird ausgeführt, welche Änderungen aufgrund welcher Reform eingetreten sind und wie das Aufeinandertreffen von alter und neuer Rechtslage geregelt wurde. Fraglich ist zum Beispiel, welchen Verjährungsvorschriften Schadenersatzansprüche unterliegen, die zwar bei Bestandskraft des alten Verjährungsrechts entstanden sind, jedoch erst nach Gesetzesänderung entdeckt werden. Denn dem Steuerberater unterlaufene Beratungsfehler können mitunter erst Jahre später ersichtlich werden. Zur Klärung dieser und anderer Fragen betreffend der Neuregelung des Verjährungsrechts, wird in Kapitel B zunächst auf die Grundlagen zur Verjährung der Schadenersatzansprüche gegen den Steuerberater eingegangen, in dem allgemein der Begriff der Verjährung kurz erklärt und der Umfang der Steuerberaterhaftung umfasst wird. In Kapitel C wird die Rechtslage vor den Gesetzesänderungen dargestellt. Nach einer kritischen Beurteilung der alten Rechtslage wird dieser in Kapitel D die neue Rechtslage gegenübergestellt. Außerdem erfolgen in Kapitel D drei Fallbeispiele, in welchen auf einen Sachverhalt mit einer der alten Rechtslage unterliegenden Gerichtsentscheidung das neue Recht angewendet wird, um die eingetretenen Änderungen anhand von Praxisbeispielen zu verdeutlichen. Zuletzt werden in Kapitel E die Übergangsregelungen für die Primär- und Sekundärverjährung von alter zu neuer Rechtslage behandelt.
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